HPP Praxiswissen
Heilpraktiker für Psychotherapie
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Was ein Heilpraktiker für Psychotherapie darf und was nicht

Die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz ist auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt. Wer die Grenzen kennt, besteht die Gesetzeskunde und arbeitet später sicher.

Erlaubt

  • psychische Störungen feststellen und psychotherapeutisch behandeln
  • Kinder und Jugendliche mit Einwilligung der Sorgeberechtigten behandeln
  • das Honorar frei vereinbaren
  • sich „Heilpraktiker (Psychotherapie)“ oder „Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ nennen

Nicht erlaubt

  • verschreibungspflichtige Medikamente verordnen oder zum Absetzen raten
  • körperliche Erkrankungen behandeln
  • sich allein „Psychotherapeut“ nennen (geschützt durch das Psychotherapeutengesetz)
  • mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen
  • Krankheiten nach § 24 Infektionsschutzgesetz behandeln

Sorgfaltspflicht

Bei möglicher körperlicher Ursache, Psychose, akuter Suizidalität, Entzug oder Delir verweist der HPP an einen Arzt. Für Behandlungsfehler gilt ein strenger, arztähnlicher Maßstab.

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HPP Praxiswissen ist ein unabhängiges Lernangebot und kein Angebot einer Behörde. Stand: ICD-10-GM und geltendes deutsches Recht, November 2026.